Zahnzusatzversicherung Vergleich - Die beste Zahnzusatzversicherung im Test

Zusätzliche Zahnbehandlungen? Werden versichert!

Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf Regelleistungen, die mit allen Krankenkassen vertraglich oder gesetzlich festgeschrieben sind. Diese Regelleistungen sind für die Versicherten kostenlos. Weitergehende oder andersartige Leistungen sind dann entweder von den Patienten aus eigener Tasche zu zahlen oder sie erhalten einen Anteil von der Krankenkasse zurück.
 

 
Diese sind ein Angebot der financeAds GmbH & Co. KG, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg (Tel. 0911 148783-0, Fax 0911 148783-29, E-Mail contact.de@financeads.net). Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 14415, USt.-IdNr. DE251399704. Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: financeDigital GmbH, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg, Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 23019, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Fischer. Erlaubnis nach § 34 d GewO: Die financeAds GmbH & Co. KG ist Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Registrierungsnummer: D-XQLT-GQ4ZP-78. IHK für München & Oberbayern, Balanstr. 55-59, 81541 München. Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
 

Kosten, die von gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden

Zahnärztliche Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden, können dann für den Versicherten finanziell sehr belastend sein. Bei einer Diagnose des Zahnarztes und einer anschließenden Beratung informiert der Zahnarzt umfassend über die mögliche Behandlung und die Kosten.
 
Meistens sind mehrere Möglichkeiten für eine Behandlung gegeben. Davon sollte immer eine von der gesetzlichen Krankenkasse empfohlen sein. Hierbei können aber auch Kosten für den Patienten anfallen. Diese sind teilweise auch davon abhängig, ob der Patient in der Vergangenheit regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen hat.
 
Zahnzusatzversicherung
 

Zahnzusatzversicherungen

In Deutschland gibt es über 300 Zahnzusatzversicherungstarife. Diese kann man einteilen in Tarife, die sich nach der Art des Schadens oder in die, die sich am Lebensalter des Versicherten orientieren.
 

Schadenversicherung

Je nach den Schäden, die abgesichert werden, ist der Versicherungsbeitrag berechnet. Er kann durch Kostensteigerungen im Gesundheitswesen steigen, aber auch abhängig vom Alter des Versicherten teurer werden. Es gibt mehr Versicherungen nach Art des Schadens.
 
So haben die Versicherten hier deutlich bessere Vergleichs- und Tarifmöglichkeiten. Die Tarife sind für junge Patienten meist deutlich günstiger, werden aber im Alter meist teurer als die Versicherungen, die an das Alter gekoppelt sind.
 

Lebensversicherung

Diese Zahnzusatzversicherung ist an das Alter des Versicherten gekoppelt. Für junge Patienten sind die Tarife daher sehr günstig. Hierbei werden auch Rückstellungen für das Alter gebildet, sodass der Beitrag aufgrund des Alters nicht steigt. Generelle Beitragserhöhungen können jedoch erfolgen.
 
Der Versicherer darf jedoch einen laufenden Vertrag nicht kündigen. Für beide Versicherungsarten gilt, dass die Beiträge aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise Kostensteigerungen im Gesundheitswesen oder Bewegungen auf dem Kapitalmarkt angepasst werden können.
 

Welcher Tarif ist besser?

Ob eine der beiden Versicherungsarten auf eine längere Zeitdauer gesehen günstiger für einen Versicherten ist, ist nicht abzusehen, da die Entwicklungen sowohl im Gesundheitswesen und auch im Kapitalmarkt nicht vorhersehbar sind.
 
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Ebenso ist es individuell unterschiedlich, gegen welche Risiken und Schäden man sich absichern kann. Ob die Versicherer mit ihren Leistungen die Rechnungskosten bis zu einer Höhe von 100 Prozent abdecken oder weniger zahlen oder eine Selbstbeteiligung von vornherein einkalkuliert ist, ist auch von der Police abhängig und hat Einfluss auf die Versicherungsrate.
 
Sofern von der Krankenkasse eine Zuzahlung erfolgt, wird die Zahnzusatzversicherung nie mehr als den Restbetrag zahlen – eine Zahlung über 100 Prozent ist nicht möglich.
 

Worauf sollte man noch achten?

Verschiedene Anbieter sollten auch hinsichtlich ihrer Versicherungsvoraussetzungen verglichen werden:
 

  • Gibt es Wartezeiten? Verschiedene Versicherer verlangen eine gewisse Versicherungszeit, bevor die Zahnzusatzversicherung zur Gänze greift. Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen mit Abschluss der Versicherung gewährt werden, andere jedoch erst nach einer im Vertrag festgelegten Zeit. Das kann bedeuten, dass Sie zwar eine Zahnzusatzversicherung haben, diese aber noch nicht den Zahnersatz zahlt. Diese Bedingungen können Sie vor Abschluss der Versicherung gezielt erfragen.
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  • Ist eine hundertprozentige Kostenerstattung beispielsweise für kieferorthopädische Maßnahmen, Zahnersatz, Zahnimplantate oder Zahnerhalt gewünscht? Möchten Sie bestimmte Leistungen in jedem Fall einschließen, sollten Sie danach auch gezielt suchen oder fragen.
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  • Sind andere Leistungen, die über den Zahnersatz hinausgehen, in der Versicherung enthalten? Manche Versicherer bieten beispielsweise einmal jährlich die Erstattung professioneller Zahnreinigung an. Sie sollten daher vorher überlegen, ob diese zusätzlichen Leistungen wirklich genutzt werden oder sie einfach nur den Versicherungsbeitrag erhöhen.

 
Seit 2013 gilt auch bei den Zahnzusatzversicherungen die „Unisex-Klausel“: Die Tarife bei neu abgeschlossenen Verträgen sind für Männer und Frauen gleich.
 
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Bei verschiedenen Tests, die von der Stiftung Warentest in verschiedenen Zeiträumen durchgeführt wurden, stellte sich unter anderem heraus, dass sich die Leistungen der in den letzten Jahren abgeschlossenen Policen verbessert haben.
 
Daher sollten Versicherungsnehmer, die eine Zahnzusatzversicherung vor dem Jahr 2010 abgeschlossen haben, überprüfen, ob sie mit einer aktuelleren Police nicht besser versichert sind. Bei einem Wechsel innerhalb der Versicherung bewahren Sie Ihre durch den alten Vertrag bereits erworbenen Rechte. Wartezeiten beispielsweise entfallen dann.
 
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie die Fragen nach Vorerkrankungen immer wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn dies zu einer Ablehnung führen kann.
 
Denn sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie von einer Vorerkrankung gewusst haben oder Ihr Zahnarzt vor dem Abschluss der Versicherung die Diagnose bereits erstellt hatte, zahlt die Versicherung im Leistungsfall nicht.
 
Haben Sie Bedenken hinsichtlich Vorerkrankungen und der Behandlung, die Sie absichern möchten, sollten Sie die Suche nach der geeigneten Zahnzusatzversicherung einem unabhängigen Versicherungsberater oder einem Makler überlassen.