Risikolebensversicherung — schon morgen kann sich das Leben ändern
Die meisten Menschen tragen für die Familie oder den Partner Verantwortung. Daher sollten Menschen auch an den Tod denken und an dass, was er in diesem Fall für die Familie bedeutet. Den Schmerz über den Verlust des Menschen kann den Verbliebenen nicht abgenommen werden. Dafür aber die Schrecken vor finanziellen Einbußen.
Die Einbindung der Vergleichsrechner für die Privathaftpflicht-, Risikolebens- und Zahnzusatzversicherung erfolgt als Tippgeber. Diese sind ein Angebot der financeAds GmbH & Co. KG, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg (Tel. 0911 148783-0, Fax 0911 148783-29, E-Mail contact.de@financeads.net). Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 14415, USt.-IdNr. DE251399704. Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: financeDigital GmbH, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg, Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 23019, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Fischer. Erlaubnis nach § 34 d GewO: Die financeAds GmbH & Co. KG ist Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Registrierungsnummer: D-XQLT-GQ4ZP-78. IHK für München & Oberbayern, Balanstr. 55-59, 81541 München. Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung kann die verbleibende Familie oder den Geschäftspartner vor einem finanziellen Fiasko schützen. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person, eine Versicherungssumme für die begünstigte Person oder den begünstigten Personen, eine vertraglich vereinbarte Summe. Sie dient der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen, Geschäftspartnern, Krediten usw.
Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung
Der Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag für eine gewisse Laufzeit für eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme X ab. Dafür wird ein monatlicher Betrag fällig. Zudem ist es auch möglich eine Einmalzahlung zu leisten.
Mit Vertragsabschluss garantiert die Versicherungsgesellschaft dafür, dass die vereinbarte Leistung im Todesfall des Versicherten zur Auszahlung kommt. Bei Antragstellung sind Gesundheitsfragen nötig, die der Versicherungsnehmer korrekt angeben muss. Denn diese wahrheitsgemäßen Aussagen entscheiden für Leistung oder Nichtleistung im Todesfall.
Um der Familie oder dem Geschäftspartner einen finanziellen Ausgleich zu gewährleisten, empfehlen Spezialisten eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommen der Familie oder des Geschäftspartners. Jedoch kommt es stets auf die persönliche Lebenssituation des Einzelnen an.
Menschen, die in den nächsten Jahren einen Kredit aufnehmen möchten, sollte die Versicherungssumme schon mit Beginn höher ansetzen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer nach Lebenssituation den Beitrag ohne erneute Gesundheitsfragen anpassen kann.
Überdies sollten Familien mit Kindern die Versicherungssumme ausreichend hoch wählen, um neben den allgemeinen Kosten auch Kosten der Ausbildung abzusichern, und zwar bis die Kinder sich vom Elternhaus abkoppeln können.
Falle für Unverheiratet
Lebensgefährten sind heute keine Seltenheit mehr. Gleich, ob mit oder ohne Immobilie, auch Unverheiratete müssen sich absichern. Wird der Vertrag hier falsch gestellt, schnappt die Steuerfalle mitleidlos zu.
Ein Vertrag zur Risikolebensversicherung bei Verheirateten sieht so aus:
- Person A = Antragsteller, Beitragszahler und versicherte Person
- Person B = Ehepartner = Begünstigter im Todesfall
Ein Vertrag zur Risikolebensversicherung bei Unverheirateten sieht so aus:
- Person B = Antragsteller, Beitragszahler und Begünstigter im Todesfall
- Person A = Versicherte Person
Bei dieser Konstellation fallen keine Steuern an und die Versicherungssumme ist für den unverheirateten Partner sichergestellt.
Wie errechnet sich der Beitrag für die Versicherungssumme
Wie hoch der Beitrag für die abgeschlossene Versicherungssumme ist, berechnet sich aus folgenden Aspekten:
- Alter des Versicherungsnehmers bei Abschluss der Versicherung
- Laufzeit des Vertrages
- Beruf und das daraus resultierende Risiko
- Bei manchen Gesellschaften zählt auch der Bildungsstand
- Freizeitrisiken, wie etwa gefährliche Hobbys
- Raucher oder Nichtraucher
- Gesundheit und eventuelle Vorerkrankungen
- Die Höhe der genannten Versicherungssumme
Korrekte Angaben — Gesundheitszustand und Raucher oder Nichtraucher
Die Angaben zu den Fragen des Gesundheitszustandes sind wahrheitsgemäß zu benennen. Vorerkrankungen und körperliche Beeinträchtigungen müssen zwingend angegeben werden. Sind Personen gesundheitlich vorbelastet, kann dies zu einer Erhöhung des Beitrages führen und schlimmstenfalls zum Ausschluss kommen.
Daher ist es ratsam, eine Risikolebensversicherung möglichst in jungen Jahren und wenn der Versicherungsnehmer bei guter Gesundheit ist, abzuschließen. Zudem wird mit zunehmendem Alter die Risikolebensversicherung teurer. Auch spielt es eine Rolle ob der Versicherungsnehmer Nichtraucher oder Raucher ist.
Tarife für Raucher kosten in der Risikolebensversicherung nicht selten den doppelten Beitrag. Versicherte, die mit dem Rauchen aufgehört haben, können sich zwei Jahre nach der letzten Zigarette eine Bestätigung vom Arzt ausstellen lassen und der Versicherungsgesellschaft vorlegen.
Danach kann der Versicherungsnehmer nach genauer Prüfung der Versicherungsgesellschaft vom günstigen Beitrag eines Nichtrauchers profitieren. Auch wenn der Nichtraucher plötzlich zum Raucher wird, sollte er sich seinen Versicherungsvertrag genau ansehen. Denn hier könnte stehen, dass er das veränderte Risiko der Versicherungsgesellschaft mitteilen muss. Tut er dies nicht, kann im Schadenfall die Leistung verweigert werden. Das Geringste wäre, den erhöhten Beitrag des Rauchers zu bezahlen.
Varianten einer Risikolebensversicherung
Für den Abschluss einer Risikolebensversicherung gibt es für den Versicherungsnehmer mehrere Möglichkeiten. So müssen die Beitragszahlungsdauer und die Versicherungsdauer nicht identisch sein. Versicherungsgesellschaften bieten zudem Tarife mit gleichbleibenden Versicherungssummen und mit fallenden Versicherungssummen.
Wobei die zweite Variante die kostengünstigere ist. Versicherungssummen mit fallenden Versicherungsleistungen werden oft zur Absicherung für Baufinanzierungen eingesetzt. Dazu wird der Risiko-Vertrag so gestaltet, wie sich der Baukredit reduziert.
Risikoversicherung
Hierbei schließt der Versicherungsnehmer einen Vertrag ab und begünstigt den Partner oder die Kinder im Falle seines Todes. Diese Methode ist eine kostengünstige Version.
Risikoversicherung auf verbundene Leben
In der verbundenen Risikoversicherung können sich Ehepartner gegenseitig absichern. Die Versicherungsgesellschaft leistet die versicherte Todesfallleistung nur einmal beim Tod der zuerst verstorbenen Person. Sterben beide gleichzeitig wird dennoch die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Diese Art Risikoversicherung dient der gegenseitigen Absicherung von wirtschaftlich voneinander abhängigen Personen. Sie bietet viel Schutz für kleines Geld.
Fazit
Überdies kann eine Risikolebensversicherung auch in eine Lebensversicherung mit eingeschlossen werden. Dies ist nicht in jedem Fall ratsam, denn wenn man die Lebensversicherung kündigt, fällt auch der Schutz für die eingeschlossene Risikoversicherung fort. Passen die Gesundheitsfragen nicht mehr, ist der Abschluss einer neuen Risikolebensversicherung vielleicht unmöglich.
Wenn nicht, ist er aber teurer, da nun das neue Eintrittsalter gilt. Die kostengünstigste Variante ist und bleibt eine individuelle Risikolebensversicherung.