Privathaftpflichtversicherung — ein wichtiger Begleiter im Alltag
Kunden, die eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind vor den Gefahren des Alltags geschützt. Schon die kleinste Unachtsamkeit kann immense finanzielle Folgen nach sich ziehen. Sollte es zum Äußersten kommen, beispielsweise bei Personenschäden, könnten die Forderungen so enorm sein, dass derjenige, der den Schaden zugefügt hat, ein Leben lang bezahlen muss.
Die Einbindung der Vergleichsrechner für die Privathaftpflicht-, Risikolebens- und Zahnzusatzversicherung erfolgt als Tippgeber. Diese sind ein Angebot der financeAds GmbH & Co. KG, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg (Tel. 0911 148783-0, Fax 0911 148783-29, E-Mail contact.de@financeads.net). Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 14415, USt.-IdNr. DE251399704. Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: financeDigital GmbH, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg, Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 23019, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Fischer. Erlaubnis nach § 34 d GewO: Die financeAds GmbH & Co. KG ist Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Registrierungsnummer: D-XQLT-GQ4ZP-78. IHK für München & Oberbayern, Balanstr. 55-59, 81541 München. Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Leicht können sich fünf-, ja sogar sechsstellige Summen ergeben. Es kann schlimmstenfalls zu Pflegeansprüchen, Verdienstausfällen oder einer Berufsunfähigkeit kommen. Darüber hinaus zu zusätzlichen medizinischen Kosten.
Auch können Sachschäden, wie etwa ein Wohnungsbrand, der auf die Wohnung des Nachbarn übergreift, zu einem finanziellen Fiasko werden. Hat der Versicherte eine Privathaftpflichtversicherung, leistet diese in der Regel.
Aber auch sogenannte Bagatellschäden, wie etwa das umgestoßene Rotweinglas, welches auf dem teuren Perser der Freundin landet, können kostenintensiv sein. Für denjenigen, der eine Privathaftpflicht besitzt, ist der finanzielle Schaden halb so wild.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Kunden umfassend. Und zwar kommt sie einerseits für Schäden auf, die Versicherte an Dritten verursachen. Andererseits wehrt sie gegenüber dem Versicherungsnehmer unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Der Versicherer überprüft, in welchem Ausmaß der Versicherte für den Schaden schuldtragbar ist.
Gegebenenfalls trägt der Versicherer dafür auch die Prozess- sowie die Gerichtskosten.
Privathaftpflichtversicherung — nützlich und bezahlbar
Es ist jedem empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Jahresbeitrag dafür ist nicht teuer und die Preise sind meist stabil. Die meisten Versicherer bieten Privathaftpflichtversicherungen schon mit einer kostengünstigen Mindestabsicherung an.
Top-Tarife bieten ein vollumfängliches Leistungsangebot und sind oftmals nur wenig teurer. Manche Versicherer haben in ihren Tarifen eine Selbstbeteiligung installiert, die die private Haftpflicht noch besser bezahlbar machen. Daher sollten Kunden nicht ihren eigenen finanziellen Ruin riskieren und an einer Privathaftpflichtversicherung sparen.
Privathaftpflichtversicherung — das sollte sie zwingend beinhalten
Für Kunden ist es wichtig, nicht nur eine private Haftpflichtversicherung zu besitzen, sondern sie sollte auch wichtige Leistungen beinhalten.
Wichtiges in Kürze:
- Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von 10 Millionen Euro, am besten 50 Millionen
- Forderungsausfallschutz: Der zahlt, wenn ein Schädiger nicht zahlen kann
- Gewaltopferschutz für vorsätzlich herbeigeführte Personen- und Sachschäden
- Verlust von Schlüsseln und das Wechseln der Schlösser durch den Schlüsseldienst
- Sachschaden an der Mietwohnung des Versicherten
- Umweltschäden, wie etwa durch Öltanks
Außerdem ist es wichtig für Menschen, die ein Haus bauen oder umbauen möchten, dass im Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung eine Bauherrenhaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
In der privaten Haftpflichtversicherung wird nach Leistungen unterschieden, die für bestimmte Personen, beispielsweise Familien mit Kindern, essenziell sind. Für Familien, die Kinder unter sieben Jahren haben, ist es primär, dass für Schäden, die diese verursachen, geleistet wird. Dies nennt sich Schäden durch deliktunfähige Personen. Eine Privathaftpflichtversicherung ohne den Bestandteil „deliktunfähige Kinder“ muss im Schadenfall nur leisten, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Daneben gibt es Leistungen, die in allen Versicherungsverträgen eine grundlegende Rolle spielen.
Haftpflichtschaden in der Familie und Verwandtschaft
Etwas anders sieht es mit der Leistung in der Familie und in der Verwandtschaft aus. In der Familie sind per Recht der Versicherungsnehmer und der Geschädigte eine Person. Dafür gibt es im Schadensfall von der privaten Haftpflichtversicherung keine Leistung. Auch bei Schäden in der Verwandtschaft sieht die Versicherungsgesellschaft etwas genauer hin. Denn hier ist ein klassischer Versicherungsbetrug bei derartigen Sachverhalten, auf Erfahrung beruhend, häufig zu verzeichnen.
Privathaftpflichtversicherung — wer ist versichert
In der privaten Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, sein Ehe- oder Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder mit versichert. Ebenso unverheiratete Kinder, die volljährig sind, während einer Schul- und Berufsausbildung. In manchen privaten Haftpflichtversicherungen sind sogar dauernd pflegebedürftige Personen mitversichert, wenn sie im Haushalt des Versicherten leben.
Diejenigen, die eine private Haftpflichtversicherung abschließen möchten, sollten sich vorher genau über die Leistungen und das, was sie benötigen, informieren. Denn die Leistungen variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Zudem spielt auch letztendlich der Beitrag eine Rolle für die Leistungen.
Menschen, die alleine leben, können eine noch günstigere Single-Privathaftpflichtversicherung abschließen. Das gleiche gilt auch für Senioren, denn einige Versicherer bieten bezahlbare Seniorentarife an.
Privathaftpflichtversicherung — zahlt den Zeitwert statt den Neuwert
Personen, die eine private Haftpflichtversicherung abschließen möchten, sollten auch darauf achten, dass der Neubeschaffungswert in der Privathaftpflichtversicherung des Anbieters versichert ist. Denn: Private Haftpflichtversicherungen zahlen statt dem Neuwert den Zeitwert des geschädigten Gegenstandes. Der Zeitwert ist der Wert des Gegenstandes nach Abnutzung oder Verbrauch durch Benutzung.
Das sollten Versicherte wissen
Von Versicherer zu Versicherer variieren die Leistungen für eine private Haftpflichtversicherung. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten hier eine Tarifauswahl an, aus denen der Kunde wählen kann. Dies geht von Basis-Leistungen bis etwa Premium-Leistungen.
Können sich Personen trotz des günstigen Beitrages eine Premium-Leistung nicht leisten können, sollten sie darauf achten, dass der Basis-Tarif alle wichtigen Merkmale beinhaltet. Ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter und Angebote lohnt sich auf jeden Fall.
Auch bei einer privaten Haftpflichtversicherung sollte der Versicherungsschutz genau auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sein und den bestmöglichen Schutz bieten.
Alleinstehende mit Kind müssen zudem beachten, dass sie eine Familien-Haftpflichtversicherung und keine Single-Haftpflichtversicherung benötigen.