Die Krankenversicherung in Deutschland
Die Krankenversicherung in Deutschland ist etwas, das jeden Einwohner betrifft. Es gibt hier eine Krankenversicherungspflicht, was bedeutet, dass jeder Einwohner eine Krankenversicherung haben muss.
Ausnahmen von dieser Krankenversicherungspflicht gibt es nur sehr wenige, jedoch machen zahlreiche Sonderregelungen und verschiedenste Bestimmungen das System kompliziert.
Generell teilt sich die Krankenversicherung in Deutschland jedoch in zwei unterschiedliche Systeme auf. Es gibt die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung war in Deutschland der erste Pfeiler des Sozialversicherungssystems und wurde bereits zum 1. Dezember 1884 eingeführt. Bis heute gilt Otto von Bismarck als Gründervater der gesetzliche Krankenversicherung, der damit wohl hauptsächlich ärmere Bevölkerungsschichten für den preußischen Staat gewinnen wollte.
Die gesetzliche Krankenversicherung überstand, mit zahlreichen Änderungen und Erweiterungen, das Kaiserreich, die Weimarer Republik, beide Weltkriege und besteht bis heute fort.
Ihre zentrale Aufgabe ist nach wie vor die Unterstützung von Kranken und Verletzten. Konkret wird dies durch die Zahlung von Behandlungskosten und anderen Gesundheitsdienstleistungen umgesetzt und die Kostenübernahme von Medikamenten und anderen medizinischen Hilfsmitteln.
Es gilt dabei das Solidaritätsprinzip, welches jedoch durch zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen immer weiter ausgehöhlt wird. So sind heute von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht zum Beispiel gerade Gutverdiener und Beamte ausgenommen.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird heute in Deutschland durch 117 verschiedene Krankenkassen geleistet, von denen jedoch nur 42 bundesweit geöffnet und allgemein zugänglich sind. Für alle anderen Krankenkassen, die Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, die Allgemeinen Ortskrankenkassen und einige Krankenkassen für besondere Gruppen einschließen, gelten besondere Aufnahmekriterien, die oft mit dem Wohnort des Versicherten und dem Arbeitgeber oder Kostenträger zusammenhängen.
Die Anzahl der Krankenkassen hat sich dabei in den letzten Jahren, durch Zusammenlegungen von Kassen, erheblich reduziert. Vielfach wird aber weiterhin der erhebliche Verwaltungsaufwand der diversen Krankenkassen kritisiert, da die verschiedenen Kassen fast identische, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, erbringen.
Finanziert wird die gesetzliche Krankenversicherung hauptsächlich durch ihre Mitglieder, die knapp 15 Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden, wovon circa die Hälfte durch den Arbeitgeber getragen wird.
Rentner, Arbeitslose und andere Empfänger staatlicher Unterhaltsleistungen werden auf Staatskosten hier versichert. Außerdem gibt es einen Bundeszuschuss zur Krankenversicherung und die Krankenkassen verfügen über weitere Einnahmen, wie z.B. Sonderbeiträge ihrer Mitglieder und Kapitaleinnahmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben in Deutschland zurzeit circa 72 Millionen Mitglieder und versichern somit die große Mehrheit der Bevölkerung.
Die private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung in Deutschland kommt die Mitgliedschaft im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht durch ein Gesetz, sondern durch einen Vertrag mit einem privaten Unternehmen zustande. Mitglieder der privaten Krankenversicherung können also nur Personen werden, die nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen.
Eine Vollversicherung bei diesen privaten Krankenversicherungsunternehmen haben in Deutschland zurzeit knapp neun Millionen Menschen. Es gibt jedoch für gesetzlich Versicherte zahlreiche Möglichkeiten, ergänzenden Versicherungsschutz bei den Anbietern der Privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Der volle Krankenversicherungsschutz kommt aber nur für die Personen infrage, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören müssen. Dies sind hauptsächlich:
Selbstständige
-Bundes- und Landesbeamte
-Richter
-Studenten mit Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung
-Personen ohne eigenes Erwerbs- oder Renteneinkommen
-Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
-Personengruppen, für die besondere Regelungen gelten
Anders als in der gesetzlichen wird bei der privaten Krankenversicherung der zu zahlende Beitrag nicht nach dem Einkommen des Versicherten berechnet, sondern nach dem tatsächlichen Risiko, also Faktoren wie beispielweise Alter und Gesundheitszustand des Versicherten, der die Versicherung trägt.
Da sich die Beiträge mit steigendem Alter des Versicherten stark erhöhen, werden während der Versicherungslaufzeit in der privaten Krankenversicherung sogenannte Altersrückstellungen gebildet, die es dem Versicherten ermöglichen sollen auch im Alter krankenversichert zu bleiben.
Die private Krankenversicherung bietet mehrere Tarife an, welche stark unterschiedliche Versicherungsleistungen enthalten, aus denen der Versicherte auswählen kann. Dadurch kommen teilweise auch erhebliche Beitragsunterschiede zustande, die solche Krankenversicherungsverträge sehr teuer werden lassen können.
Beihilfe
Staats- und Landesbeamte, sowie Richter unterliegen nicht der Krankenversicherungspflicht in Deutschland, da ihnen der Staat als Arbeitgeber die sogenannte Beihilfe zahlt, die sie in Krankheitsfällen und bei Unfällen finanziell unterstützt.
Da dieses System der Krankenversicherung jedoch die Kosten die bei Krankheiten und Unfällen entstehen nicht vollständig abdecken, besteht für Beihilfeempfänger die Möglichkeit sich entweder freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, die Private Krankenversicherung als Vollversicherung zu wählen oder den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil privat zu versichern.
Krankenversicherung für alle
Die Idee der Krankenversicherungspflicht in Deutschland ist, dass alle Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen sollen. Diesem Ziel ist die Krankenversicherung sehr nahe gekommen. Die Mitgliedszahlen der Krankenversicherungen sprechen hier eine deutliche Sprache.
Trotzdem gibt es reichlich Kritik am System der Krankenversicherung in Deutschland. So entlässt die durch das Solidaritätsprinzip finanzierte gesetzliche Krankenversicherung gerade Gutverdiener aus dem System. Hauptkritikpunkte sind aber die komplizierten Berechnungssysteme, Sonderregelungen und Sonderfälle sowie der komplizierte Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche.
Außerdem wird oft der Vorwurf erhoben, dass privatversicherte eine bessere medizinische Versorgung erhalten, als Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung.