Hausratversicherung — zum Schutz des Besitzstandes
Menschen sind bemüht, sich einen bestimmten Lebensstandard zu schaffen und diesen zu erhalten. Dazu gehört auch die Bewahrung des Hausrates. Den schützt die Hausratversicherung. Und zwar alle beweglichen Gegenstände in den eigenen vier Wänden, gleich, ob in einem Wohngebäude oder in der Mietwohnung. Zum Hausrat zählen gleichfalls Wertgegenstände, die sich im Haushalt befinden.
Die Einbindung der Vergleichsrechner für die Privathaftpflicht-, Risikolebens- und Zahnzusatzversicherung erfolgt als Tippgeber. Diese sind ein Angebot der financeAds GmbH & Co. KG, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg (Tel. 0911 148783-0, Fax 0911 148783-29, E-Mail contact.de@financeads.net). Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 14415, USt.-IdNr. DE251399704. Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin: financeDigital GmbH, Karlstraße 9, 90403 Nürnberg, Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 23019, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Fischer. Erlaubnis nach § 34 d GewO: Die financeAds GmbH & Co. KG ist Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 1 GewO. Registrierungsnummer: D-XQLT-GQ4ZP-78. IHK für München & Oberbayern, Balanstr. 55-59, 81541 München. Versicherungsvermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Hausratversicherung — was ist versichert?
Die Hausratversicherung deckt Schäden für Gefahren von Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus sowie Elementarschäden ab. Besonders wichtig ist eine Hausratversicherung für Menschen mit geringen Rücklagen. Versicherte können in die Hausratversicherung eine Elementarversicherung einschließen oder abwählen.
Neben einer Grundabsicherung in der Hausratversicherung bieten Versicherungsgesellschaften noch zusätzliche Bausteine an, beispielsweise Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Jeder Versicherte muss selbst entscheiden, welche Punkte ihm bei Abschluss einer Hausratversicherung wichtig sind.
Wichtige Einschlüsse sind:
- Verzicht des Einwandes der Grobfahrlässigkeit
- Genereller Unterversicherungsverzicht
Im Bereich Feuer:
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Rauch und Ruß
- Sengschäden und Implosionsschäden
Im Bereich Leitungswasser:
- Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten und Zimmerbrunnen
Im Bereich Sturm und Hagel:
- Wegfall der Mindestwindstärke bei der Sturmgefahr
- Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück
Im Bereich Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus:
- Fahrraddiebstahl
- Diebstahl von Kinderwagen und Rollstühlen
- Diebstahl auf dem Grundstück
- Diebstahl aus gemeinschaftlich genutzten Räumen
Weitere Zusätze sind:
- Diebstahl aus dem Kfz, Hotel, Spinden und Schließfächern
- Online-Banking-Betrug
- Diebstahl von Gegenständen am Arbeitsplatz
- Hausrat in Garagen
- Umzugskosten
Hausratversicherung — die Wahl der richtigen Versicherungssumme
Ausschlaggebend für eine Versicherungsleistung im Schadenfall ist eine korrekte Versicherungssumme. Ist beispielsweise die Versicherungssumme in der Hausratversicherung zu niedrig angesetzt, bekommt der Versicherungsnehmer im Leistungsfall, da er unterversichert ist, eine geringere Leistung.
Somit ist es unerlässlich, den Wert des Hausstandes richtig einzuschätzen. Der Wert des Hausrates bestimmt auch den Beitrag. Zudem sollten Kunden bei Vertragsabschluss achtgeben, dass laut Versicherungsbedingungen immer der Neuwert ersetzt wird.
Berechnung nach Quadratmeter
Die exakteste Berechnung ist die Berechnung über die Quadratmeter der Wohnräume. Hierfür werden sämtliche Wohnflächen von Räumen herangezogen, die privaten Wohnzwecken dienen. Diese Berechnungsart veranschlagt einen festen Versicherungswert pro Quadratmeter. Im Allgemeinen beläuft sich dieser auf 650 Euro pro Quadratmeter. Wird die Versicherungssumme danach exakt berechnet, ist immer ein Unterversicherungsverzicht vereinbart.
Berechnung durch Ermittlung der Gegenstände
Versicherungsnehmer, die der Meinung sind, dass die ermittelte Versicherungssumme pro Quadratmeter ihren Hausstand weit überschreitet, können die Versicherungssumme für den Hausrat selbst errechnen und der Versicherungsgesellschaft angeben. Der Versicherungsnehmer muss hierbei alle Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsgegenstände und Wertgegenstände individuell auflisten.
In der Regel fällt dabei der Beitrag für die Hausratversicherung geringer aus. Wird aber im Schadensfall durch einen Gutachter festgestellt, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt war, wird Leistung im Schadensfall gemindert.
Zusatzbausteine und Extras
Versicherungsgesellschaften bieten viele weitere Extras an. Hier sind Versicherungsnehmer aufgefordert, die richtige Wahl für sich selbst zu treffen. Steht Versicherungsnehmern nur ein kleines Budget zur Verfügung, sollten sie dennoch auf die wichtigsten Einschlüsse achten. Zusatzklauseln wie Überspannungsschäden beispielsweise durch Blitzschlag oder Diebstahl von Fahrrädern, die heutzutage weit über 1.000 Euro kosten können, sollten in der Hausratversicherung enthalten sein.
Ebenso sollte die Hausratversicherung eine Entschädigung für Wertsachen beinhalten. Denn diese sind nicht in der reinen Hausratversicherung mitversichert, sondern durch einen Zusatzbaustein. Zu beachten ist dabei, dass Höchstgrenzen vorgegeben sind. Höchstgrenzen gibt es ebenso für bestimmte andere Zusatzbausteine.
Im Ernstfall sicher fühlen
Menschen, die schon einmal den Verlust eines Hausrates erlebt haben, wissen um die Wichtigkeit einer Hausratversicherung. Wird die Einrichtung durch Brand, Leitungswasserschaden oder durch Einbruch-Diebstahl zerstört und die Versicherungsgesellschaft leistet aufgrund einer abgeschlossenen Hausratversicherung, müssen Versicherte für die Kosten nicht selbst aufkommen.
Denn die Versicherungsgesellschaft ersetzt alle zerstörten Sachen zum Neuwert. Gleich, ob für Reparaturen oder für Wertverluste, wenn die Angaben in der Versicherungspolice korrekt sind, bekommt der Versicherungsnehmer laut Vertragsbedingungen eine Leistung vom Versicherer. Hinzu kommen noch etwaige Kosten für eine notwendige Unterbringung, sollte der Wohnraum nicht bewohnbar sein. Dazu zählen auch die Kosten für Aufräumarbeiten.
Zusatzbaustein Glasversicherung
Eine Glasversicherung kann ergänzend zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Diese leistet bei Glasbruch zum Beispiel für:
Gebäudeverglasung
Mobilverglasung wie Vitrinen, Spiegelschränke, Glasscheiben von Elektroherden
Glaskeramik-Kochflächen
Aquarien- und Terrarienglas
Wintergärten
Fazit:
Eine Hausratversicherung besteht aus einem Basisschutz plus gesonderten Zusatzbausteinen. Der Versicherungsnehmer muss nach seiner individuellen Lebenssituation entscheiden, welchen Schutz er benötigt. Eine Elementarversicherung ist vor allem dort vernünftig, wenn Versicherungsnehmer in einer Gegend leben, in der häufig schwere Unwetter und Überschwemmungen an der Tagesordnung sind.
Da in den letzten Jahren wiederholt starke Unwetter mit katastrophalen Schäden entstanden sind, ist eine Elementarversicherung anzuraten. Denn laut wissenschaftlicher Studien soll sich diese Tendenz fortsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass in besonders gefährdeten Gebieten eine Elementarversicherung kaum noch möglich sein wird.
Der Beitrag für eine Hausratversicherung berechnet sich auch nach dem Risikoort. Verzeichnen sich in diesem beispielsweise öfters auftretende Einbrüche und Diebstähle, dann kann hier der Beitrag wesentlich höher sein, als in anderen Orten.
Das bedeutet, es erfolgt eine Einstufung nach Tarifzonen, welche sich von Tarifzone „Null” bis Tarifzone „Vier” erstrecken. Von Tarifzone „Null” bis Tarifzone „Vier” kann sich der Beitrag pro Quadratmeter mehr als verdoppeln.
Menschen, die eine Hausratversicherung besitzen, können sich entspannt zurücklehnen und brauchen sich über finanzielle Verluste keine Sorgen zu machen.